Seit dem 01.12.2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Deutschland Gesetz. Damit erhalten unterjährige Verbrauchsinformationen Einzug in das Abrechnungswesen von Energieverbräuchen in Immobilien. Im Detail bedeutet dies: Verwaltungen und Vermieter müssen Mietern in Nutzeinheiten mit fernauslesbarer Messtechnik proaktiv monatliche Abrechnungen über den Verbrauch von Wärme und Wasser zur Verfügung stellen. Das birgt zwei große Herausforderungen: Die Bereitstellung der nach HKVO geforderten Daten und die Mitteilung bzw. der Versand der aufbereiteten Daten an jeden Nutzer.
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