Branchenwissen

Heizkostenverordnung und monatliche Verbrauchsinformationen: Ihr Weg zur effizienten Mieterkommunikation

Übersicht der neuen Heizkostenverordnung und wie sie Hausverwalter vor Herausforderungen stellt. Wir stellen unsere Lösung zur effizienten Mieterkommunikation vor.

Am 17. September 2021 wird die Heizkostenverordnung die EED mutmaßlich in deutsches Recht umwandeln. Von diesem Zeitpunkt an bestehen neue Pflichten für Eigentümer und Verwalter. Größte Herausforderung ist dabei die monatliche Mitteilung von Verbrauchsinformationen. Diese bedarf neue Infrastrukturen, Kapazitäten und Know-how. Wir stellen unsere Lösung zur effizienten Mieterkommunikation vor.

Neue Pflichten für Eigentümer und Verwalter

Die Energy Efficiency Directive (EED) verfolgt das Ziel der Energieeffizienz-Steigerung in Gebäuden auf EU-Ebene. Die Heizkostenverordnung integriert dieses Gesetz in deutsches Recht. Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) für Mieter und der Einbau fernauslesbarer sowie interoperabler Messtechnik werden damit verpflichtend.

Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das im Detail: Nach aktuellem Stand besteht ab dem 01.01.2022 die Verpflichtung, Mietern in fernauslesbaren Liegenschaften monatliche Verbrauchsinformationen mitzuteilen.

Hier geht's zu unserem Informationsblatt für Eigentümer, Verwalter und Messdienste

Die Heizkostenverordnung im Überblick

Aus der novellierten Heizkostenverordnung ergeben sich folgende Anforderungen und Definitionen:

Fernauslesbarkeit von Messgeräten
Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zur einzelnen Nutzeinheit abgelesen werden kann.

Interoperabilität von Messgeräten
Eine Ausstattung ist dann interoperabel, wenn diese durch eine neue Person selbst aus der Ferne abgelesen werden kann.

Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
Sofern eine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert ist, hat der Gebäudeeigentümer dem Mieter ab 01.01.2022 eine monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitzuteilen.

Mindestinhalt der Verbrauchsinformationen

  1. Der Wärme- und Warmwasserverbrauch des Vormonats muss in Kilowattstunden (kWh) mitgeteilt werden
  2. Vergleich des Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie
  3. Sofern gemessen: Vergleich des Vormonats- sowie Vorjahresmonatsverbrauchs desselben Nutzers

Heizkostenverordnung: Anforderungen nach aktuellem Stand

EED Zeitplan
Übersicht der Heizkostenverordnung

Mehr Informationen über die geplanten Bestandteile der Heizkostenverordnung inkl. Branchen-Bewertung finden Sie hier: Heizkostenverordnung 2021: Eine Novelle mit Hürden

Weitere Informationen zur Definition der finalen Änderungen in der Heizkostenverordnung finden Sie hier: Die Heizkostenverordnung im EU-Parlament - Das sind die finalen Änderungen

Herausforderungen für Eigentümer und Verwalter

Die Änderungen der Heizkostenverordnung stellen Eigentümer und Verwalter vor organisatorische Herausforderungen. Diese können in zwei große Blöcke zusammengefasst werden:

Prozesse und Kapazitäten
Die EED-Vorgaben erfordern neue Infrastrukturen, Prozesse und Know-how in Technik, Abrechnung und Verwaltung. Diese Posten benötigen zusätzliche personelle Kapazitäten und eine ganzheitliche EED-Strategie.

Datenaufbereitung und Mieterkommunikation
Die fachgemäße Umsetzung der unterjährigen Verbrauchsinformationen erfordert neue Schnittstellen zur Auslesung, Datenaufbereitung, datenschutzkonformen Datenspeicherung und effizienter Mieterkommunikation.

Lösung für Eigentümer und Verwalter

Die Bedürfnisse von Eigentümern und Verwaltern stehen in unserem Fokus. Vor allem in Zeiten des kontinuierlichen Wandels in die unterjährige digitale Abrechnung wollen wir zielführend beraten, planen und bei der Umsetzung unterstützen. Dabei setzen wir auf automatisierte Prozesse und offene Standards, um die Anbindung an bestehende Systeme sowie den einfachen Wechsel zu neuen Dienstleistern zu gewährleisten.

Mit unserer modularen EED / UVI-Lösung erarbeiten wir im Zusammenspiel mit unseren Kunden ein maßgeschneidertes Paket an Hardware, Software und Dienstleistungen. Die Auftragsgestaltung richtet sich hierbei flexibel nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Kunden.

EED / UVI Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Mieter
EED / UVI Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Mieter

Die Vorteile im Überblick

Unterjährige Verbrauchsinformationen
Ermöglichung von monatlichen – auf Wunsch auch täglichen – Verbrauchsübersichten für Mieter. Ob die Mitteilung durch Comgy oder das eigene System erfolgen soll, entscheidet der Kunde.

Interoperabilität
Immobilien erfüllen die EED-Vorgaben der Interoperabilität. Wir setzen dabei auf Open Metering Systems (OMS), welches der offene Standard für alle Messgeräte ist. Die Anbindung von Dienstleistungen oder der Wechsel von Dienstleistern gestaltet sich somit hocheffizient.

Datenschutz
Für größtmögliche Sicherheit werden alle Datenprotokolle individuell verschlüsselt - vom Zähler bis auf den Server. Damit werden die OMS4 Anforderungen sowie die neuesten Richtlinien zum Datenschutz des BSI erfüllt.

Beratung und Umsetzung
Erhalt von ganzheitlicher Beratung in der Projektplanung und Begleitung im gesamten Projektablauf. Wir unterstützen im gesamten EED / UVI-Prozess!

Kontakt

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