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Die Vertagung der Heizkostenverordnung: Eine Einschätzung

Die Heizkostenverordnung ist vertagt worden. Wir schätzen die Entscheidung aus Sicht von Verwaltungen und Messdiensten ein.

Die “Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung” ist vertagt worden. Damit wird die Novellierung der Heizkostenverordnung ins kommende Jahr 2022 verschoben. Der richtige Schritt in einer Zeit, die vom verstärkten Willen zum Klimaschutz geprägt wird? Wir schätzen die Entscheidung aus Sicht von Verwaltungen und Messdiensten ein.

Vorwort

Eigentlich hätte die Heizkostenverordnung die Europäische Energieeffizienz-Direktive (EED) bereits im Oktober 2020 in nationales Recht umwandeln sollen. Das Ziel: Die Ausstattung von Immobilien mit fernauslesbaren Messgeräten und die Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen zur Optimierung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor. Diverse Stellungnahmen mit relevanten Verbesserungsforderungen von Fachverbänden haben allerdings zur wiederholten Verschiebung der Heizkostenverordnung in Deutschland geführt. Nach den weitesgehenden Berücksichtigungen der Forderungen war die finale Novellierung der Heizkostenverordnung für den 17. September 2021 zu erwarten. Auf der Agenda für die Bundesratssitzung sucht man den Punkt aber vergeblich. Der Grund sind Forderungen des Umweltausschusses, die Verteilung der CO2-Bepreisung auf Vermieter und Mieter über die Heizkostenverordnung abzubilden.

Die Effekte einer weiteren Verschiebung

Die erneute Verschiebung der Novellierung der Heizkostenverordnung ist in vielerlei Hinsicht kritisch zu betrachten. Einerseits sorgen weitere Verzögerungen der Heizkosten-Novelle für Unruhe und Verunsicherungen in der Branche. Jede weitere Verzögerung geht auf Kosten der Planungssicherheit von betroffenen Unternehmen.

Zum Anderen bleibt der Klimaschutz - eine der ursprünglichen Grundpfeiler der EED - bis auf Weiteres auf der Strecke. Je länger Wohnungsunternehmen, Eigentümer, Vermieter und Mieter auf die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) warten müssen, desto später kann die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen aus dem Immobiliensektor in Gang gesetzt werden.

Darüber hinaus hat die Erweiterung der Heizkostenverordnung um kritische Punkte einen weiteren Effekt: Sie wird komplexer. Die Verteilung der CO2-Bepreisung auf Mieter und Vermieter ist ein umfangreiches Thema, welches die Anforderungen an die Abrechnung von Nutzeinheiten für Verwaltungen und Vermieter weiter steigen lässt. Digitale Messdienste, die auch hierbei vollumfänglich Unterstützung leisten können, werden immer relevanter für betroffene Marktteilnehmer.

Chancen für Messdienste und Verwaltungen

Ein positiver Effekt ist die längere Vorbereitungszeit auf komplexe Neuerungen, Sachverhalte und Mechaniken. Digitale Messdienstleister können ihre Lösungen weiter optimieren und Verwaltungen noch zielgerichtetere Lösungen zur Abrechnung, Mieterkommunikation und Prozessoptimierung anbieten. Zusätzlich haben auch Verwaltungen die Möglichkeit, ihre internen Prozesse bestmöglich auf die Novellierung und die potentielle Andockung von Services durch digitale Messdienste vorzubereiten.

In dieser Hinsicht birgt die weitere Verschiebung der Heizkostenverordnung auch Chancen. Die Aufnahme von kritischen Themen sorgt für mehr Klarheit bei neuen Definitionen und Regelungen sowie bei Verantwortlichkeiten im Rahmen der Neuerungen. Relevante Themen werden somit verständlicher und greifbarer für alle Akteure. Damit wird die Heizkostenverordnung final abgerundet. Rückblickend ist die erneute Vertagung der Heizkosten-Novelle somit die richtige Entscheidung gewesen.

Verzögerung bedeutet nicht gleich Stillstand

Das Positive vorweg: Auch ohne die novellierte Heizkostenverordnung können Sie von monatlichen Verbrauchsinformationen profitieren und die Optimierung des Energieverbrauchs vorantreiben. Mit unserer EED / UVI-Lösung erhalten Sie schon heute unterjährige Verbrauchsinformationen für Ihre Wohneinheiten oder betreuten Immobilien.

Nachstehend erfahren Sie alles über über unsere EED / UVI-Lösung und den Implementierungsprozess in Ihre Infrastruktur.

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