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CO2-Abgabe und die Änderung für Vermieter*innen und Mieter*innen

Branchenwissen

Bereits seit 2021 gibt es in Deutschland einen Handel mit CO2-Zertifikaten – frei nach dem Prinzip: Wer mehr verbraucht, muss mehr Zertifikate kaufen und somit mehr zahlen. Dies findet Anwendung im Verkehrs- und im Gebäudesektor. Die CO2-Abgabe wirkt damit wie eine CO2-Steuer. Die Kosten für den CO2-Ausstoß in Gebäuden beim Heizen und der Nutzung von Warmwasser mussten bisher die Mieter*innen tragen. Doch nun gibt es eine Änderung bei der CO2-Abgabe für Mieter*innen und Vermieter*innen. Seit dem 01.01.2023 müssen sich Vermieter*innen an der CO2-Abgabe beteiligen – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Womit Vermieter*innen jetzt rechnen müssen und welche Lösungen es gibt, zeigen wir im Folgenden.

Klimaschutzgesetz – das sind die Regelungen zur CO2-Abgabe

Die Klimakrise ist groß und lässt sich nur mithilfe von Regularien national und international wirklich lösen. Damit die gesetzten Ziele bis 2030 auch umgesetzt werden, hat die Bundesregierung ein umfangreiches Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Teil dieses Gesetzes sind auch Regelungen zum Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten (Emissionshandel). 

Preissteigerung bis 2026

Gestartet ist der Emissionshandel 2021 mit einem Preis von 25 € pro Tonne CO2. Bis 2026 soll dieser jährlich weiter angehoben werden und sich von da an nach dem Wert bei Versteigerungen orientieren – eingegrenzt auf einen Preiskorridor zwischen 55 € und 65 €. 

Die geplante CO2-Preisentwicklung in der Übersicht

Aussetzen der Preiserhöhung 2023

Ursprünglich sah der Plan vor, dass der Preis pro Tonne zwischen 2021 und 2025 jährlich um 5 € steigt. Aufgrund der Energiekrise und der Inflation 2022 und 2023 wurde jedoch entschieden, die Preiserhöhung 2023 auszusetzen. Stattdessen wird der Preis von 2024 auf 2025 um 10 € steigen. So soll auf die aktuellen finanziellen Entwicklungen in Deutschland eingegangen, die CO2-Preis-Entwicklung aber nicht nach hinten verschoben werden.

Kostenaufteilung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen

Bisher mussten die zusätzlich entstehenden Kosten durch die CO2-Abgabe von Mieter*innen getragen werden. Die exakten Kosten werden mit der jährlichen Heizkostenabrechnung den Mieter*innen mitgeteilt und fällig. Da diese Kosten allerdings entscheidend vom energetischen Zustand eines Gebäudes beeinflusst werden, hat die Bundesregierung Ende 2022 ein neues Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAuftG) mit Stufenmodell entwickelt. Dieses Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und Dieses Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und zwingt nun Vermieter*innen, sich an den Kosten zu beteiligen. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes müssen Vermieter*innen von nun an bis zu 95% der CO2-Abgabe tragen. Ziel dieses Gesetzes ist es, nicht nur den Verbrauch von Energie zu senken, sondern die Vermieter*innen auch zu Sanierungen zu motivieren. Ist ein Mietshaus hingegen besonders emissionsarm, müssen Mieter*innen weiterhin selbst für die Kosten aufkommen. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn es externe Einschränkungen für die Modernisierung gibt, beispielsweise wenn der Denkmalschutz gilt.

Was Vermieter*innen jetzt tun können

Auf viele Vermieter*innen kommen mit diesen Änderungen nun hohe Kosten zu. Sie können jedoch entscheidende Maßnahmen ergreifen, um diese Kosten kurz- und langfristig zu senken. 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Immobilienportfolio

Um herauszufinden, an welchen Stellen Sie am meisten einsparen können, müssen Sie sich erst einmal einen Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Gebäude verschaffen. Mit welchen Energieträgern wird geheizt, wie hoch ist der Energieverbrauch und wie sieht der Sanierungsstand aus? Diese Daten und Informationen sollten Sie schnell zur Hand haben, da sie auch entscheidend für ein ESG Reporting sind. Unterstützend hierfür gibt es auch Software, die Ihnen einen optimalen Überblick verschafft. Auch bei Comgy unterstützen wir Sie hiermit.
>> Schreiben Sie uns für einen Beratungstermin mit unseren Expert*innen.

Motivieren Sie Ihre Mieter*innen zum Sparen

Großes Ziel beim Emissionshandel ist es, die Emissionen zu senken. Ein entscheidender Beitrag hierzu sind demnach die Energieverbräuche Ihrer Mieter*innen. Diese können auch Sie beeinflussen, indem Sie Anreize zum Sparen schaffen. Die erste entscheidende Maßnahme zum Energiesparen Ihrer Mieter*innen ist, dass sie ihre Energieverbräuche kennen – und das zeitnah und so detailliert wie möglich. Überall, wo die Energieverbräuche bereits fernauslesbar sind, sind Sie als Vermieter*in sogar dazu verpflichtet, Ihren Mieter*innen eine monatliche Verbrauchsinformation (uVI) zukommen zu lassen. Wenn Sie dies noch nicht in all Ihren Immobilien umgesetzt haben, kommen Sie gerne auf uns zu. 

Investieren Sie in Sanierungsmaßnahmen

Um den prozentualen Anteil an den Emissionen zu senken, den Sie übernehmen müssen, hilft zusätzlich: Investieren Sie in Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilien. Je besser der energetische Zustand, desto weniger müssen Sie anteilig an den entstehenden Kosten übernehmen. Die zwei Sanierungsbereiche, die den größten Einfluss haben, sind die Wärmedämmung von Dach, Wand, Keller, Fenstern und Türen sowie der Wechsel zu nachhaltigen Energieträgern. Für diese, aber auch für weitere Sanierungsmaßnahmen gibt es Förderungen und Zuschüsse von Bund, Ländern und kommunalen Trägern.

 

Mit dem Klimaschutzgesetz und vor allem den letzten Änderungen durch das Kohlendioxidaufteilungsgesetz kommen immer mehr Kosten auf Mieter*innen und Vermieter*innen zu. Dabei gehen Klimaschutz und Kosteneinsparungen Hand in Hand: Wer langfristig sparen möchte, muss sich mit den Themen Energieeffizienz, Energieeinsparungen und dem energetischen Zustand der Immobilien auseinandersetzen. Wir von Comgy freuen uns, Sie dabei zu unterstützen. 

>> Schreiben Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. 

 

20. Januar 2023
https://comgy.io/wp-content/uploads/2023/01/01202023-Blog-Article-CO2-tax.png 1690 3081 mareike.richter https://comgy.io/wp-content/uploads/2020/11/comgy-logo-retina.png mareike.richter2023-01-20 17:52:582023-01-20 17:52:58CO2-Abgabe und die Änderung für Vermieter*innen und Mieter*innen
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